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Der Turnverein Rheinfelden bietet ganzjährig Wettkampf-, Freizeit- und Gesundheitssport. Wettkampfsport wird vor allem in den Abteilungen Leichtathletik , Fechten sowie Kunst-/Geräteturnen, betrieben, während Freizeit- und Gesundheitssport im Bereich Ballsport, Schwimmen, Frauen-, Rücken- und Seniorengymnastik, Aerobic und Step-Aerobic, ZUMBA® und ab Januar 2024 Yoga und Einfach Tanzen zu finden ist.

Spaß an Spiel und Sport bieten das Sandmännchenturnen, die Eltern- und Kindgruppe,

das Buben- und Mädchenturnen sowie Dance & Fun for Kids und das jährlich im Europastadion stattfindende Sparkassen-Spielfest.

Mitglied werden

Aus unserer Satzung:

§ 2 Mitgliedschaft

1. Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden.

2. Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

Weiteres entnehmen Sie bitte unserer Satzung

Wenn Sie Mitglied im Turnverein Rheinfelden werden möchten, wenden Sie sich an den jeweiligen Abteilungsleiter.

Mitgliedsverwalterin

Inge Meier

Turnverein Rheinfelden
c/o

Wiesenstr. 14

79618 Rheinfelden

Der erste Beitrag ist mit der Anmeldung fällig. Er wird im Falle einer Einzugsermächtigung sofort eingezogen oder ist sonst bar zu entrichten oder zu überweisen.

Der Beitrag ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Bei Eintritt nach dem 30.06. wird ein halber Jahresbeitrag und bei Eintritt nach dem 30.09. ein viertel Jahresbeitrag erhoben.

 

Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt ist, ist der Beitrag unaufgefordert auf das Konto des Vereins  zu bezahlen:

Sparkasse Lörrach - Rheinfelden 

IBAN: DE48 6835 0048 0002 0134 23
SWIFT-BIC: SKLODE66

Weiteres entnehmen Sie bitte unserem

Mitglied werden
Abmeldung

ABMELDUNG

Die Abmeldung vom Verein hat schriftlich zu erfolgen an den 

 

Turnverein Rheinfelden
c/o

Wiesenstr. 14

79618 Rheinfelden.  

 

Abmeldungen per email an   

unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums sowie der Mitgliedsnummer

(zu finden auf dem Kontoauszug unter „MNR)

 

Die Kündigung ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich.

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